Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte und Gleichgestellte
16.10.2007
Beim Sonderkündigungsschutz gilt die 3-Wochen-Frist auch die den behinderten Menschen Gleichgestellte.
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Beim Sonderkündigungsschutz gilt die 3-Wochen-Frist auch die den behinderten Menschen Gleichgestellte.
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