Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen sind unzulässig
08.04.2008
Ungenehmigte Werbeanrufe von Gewerbetreibenden bei Verbrauchern verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Beanstandet wurde unzulässige telefonische Werbung gegenüber einzelnen Verbrauchern.
