Rauchverbot in Dienstbebäuden der Stadt Köln
01.04.2008
Das Rauchverbot in den Dienstgebäuden der Stadt Köln ist rechtmäßig. Mitarbeiter haben weder einen Anspruch auf einen Raucherraum noch auf Rauchpausen während der Kernarbeitszeit. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln und wies damit die Klage eines städtischen Beamten ab.
